Inhalt
|
1 Geltung
der Bedingungen
2 Angebot und Vertragsabschluß
3 Preise
4 Zahlungsbedingungen
5 Lieferungen
6 Abnahme
7 Eigentumsvorbehalt
8 Gewährleistung
|
|
|
|
Geltung
der Bedingungen |
|
Nachfolgende
Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge
sowohl mit Zulieferern und Zwischenhändlern als auch mit
Endkunden. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn der Verwender sie schriftlich bestätigt.
Abweichenden Geschäftsbedingungen anderer Verwender wird ausdrücklich
widersprochen. |
|
|
|
Angebot
und Vertragsabschluß |
|
Die Angebote des
Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf
bleibt vorbehalten. |
|
Zeichnungen,
Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders
vereinbart, unverbindlich |
|
Für unsere
Lieferverpflichtung ist die schriftliche Auftragsbestätigung/der
schriftliche Auftrag maßgebend. |
|
Nebenabreden
sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. |
|
|
|
Preise |
|
Maßgebend sind
die in der Auftragsbestätigung/dem Auftrag angeführten Preise
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dieser Preis versteht
sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Standort des
Kaufgegenstandes. |
|
Vereinbarte
Nebenleistungen und vom Verkäufer vereinbarungsgemäß
verauslagte Kosten gehen, soweit nicht anders geregelt, zu Lasten
des Käufers. |
|
Preiserhöhungen
nach Vertragsschluss, die auf der Schwankung von Wechselkursen,
Lohn- oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Käufer
weitergegeben werden. |
|
|
|
Zahlungsbedingungen |
|
Der Kaufpreis,
die Preise für Nebenleistungen und verauslagte Kosten sind bei
der Übergabe des Kaufgegenstandes zur Zahlung in bar fällig,
soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Es besteht keine
Verpflichtung, Schecks oder Wechsel als Zahlungsmittel
entgegenzunehmen. |
|
Megabytes
- Computersysteme behält sich für alle Lieferungen und Leistungen
ausdrücklich das Recht vor, Waren nur gegen Vorauskasse, Bar-
bzw. Euroschecknachname oder Barzahlung zu versenden bzw. zur
Abholung freizugeben, auch wenn anders lautende Lieferverträge
geschlossen sind. Megabytes - Computersysteme
steht das Recht zu, einen in Verzug befindlichen Käufer von der
jeweiligen Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende
Lieferverträge abgeschlossen worden sind. |
|
Eine Zahlung
gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag an die Zahlstelle
(Bankkonto) von Megabytes - Computersysteme endgültig
gutgeschrieben wurde. Dies gilt besonders für die Einlösung von
Schecks. |
|
Wenn der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung
einstellt oder eine Bank seinen Scheck nicht einlöst, ist Megabytes
- Computersysteme
zum sofortigen Rücktritt von diesem Vertrag ohne besondere,
vorhergehende Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden
ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen von Megabytes -
Computersysteme
gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. |
|
Gegen die Ansprüche
des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die
Gegenforderung des Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur
geltend machen, soweit es auf die Ansprüche aus dem Kaufvertrag
beruht. |
|
|
|
Lieferungen |
|
Liefertermine
und Lieferfristen sind unverbindlich. Die Lieferung erfolgt unfrei
per Paketdienst, Spedition oder Post. Kosten für die Lieferung trägt
der Käufer. Für versandte Ware kann auf Kosten des Käufers eine
Transportversicherung abgeschlossen werden. |
|
Die
Transportgefahr trägt der Käufer auch bei Teillieferungen oder
im Falle von Rücksendungen. Mit der Aufgabe zum Versender hat der
Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen genügt. |
|
Bei unfrei
eintreffenden Rücksendungen kann der Verkäufer die Annahme
verweigern. |
|
Der Verkäufer
ist zu Teilleistungen/Teillieferungen berechtigt. |
|
Bei Überschreitung
von Lieferfristen kann der Käufer den Verkäufer schriftlich
auffordern, binnen angemessener Frist, die wenigstens vier Wochen
beträgt, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Käufer vom
Kaufvertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche/Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen. |
|
Höhere Gewalt,
Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche
Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Lieferfristen um die
Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich
weiterer vier Wochen. |
|
Megabytes
- Computersysteme liefert nach üblichem technischen Standard.
Unwesentliche Abänderungen der gelieferten von der vereinbarten
Ware, Abweichungen aufgrund von Konstruktionsänderungen und/oder
Verbesserungen bleiben von Megabytes - Computersysteme
vorbehalten. |
|
|
|
Abnahme |
|
Der Käufer hat
die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der
Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten
Abnahmeort zu prüfen und abzunehmen. |
|
Bleibt der Käufer
mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang
der Bereitstellungsanzeige oder Zusendung im Rückstand, so kann
der Verkäufer schriftlich eine Nachfrist von 8 Tagen setzen mit
der Erklärung, daß er nach Ablauf der Frist die Abnahme ablehne. |
|
Nach erfolglosem
Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch
schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung
einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme
ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch
innerhalb der Nachfrist die Zahlung des Kaufpreises nicht imstande
ist. |
|
Verlangt der
Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 25% des Kaufpreises.
Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren
Schaden nachweist. Diese Regelung findet auch Anwendung bei
Stornierung oder Rücktritt auf Seiten des Käufers. |
|
|
|
Eigentumsvorbehalt |
|
Der
Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des
Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle
Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang
mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder
Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich
erwirbt. |
|
Bei laufender
Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der
Saldoforderung. |
|
Beim Einbau in
fremde Waren durch den Käufer wird Megabytes - Computersysteme
Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis
des Wertes der durch die von ihr gelieferten Waren zu den Mitverwendeten
fremden Waren. Wird die von Megabytes - Computersysteme
gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder
verbunden, so tritt der Käufer schon jetzt seine
Miteigentumsrechte an dem vermischten bestand oder dem neuen
Gegenstand an Megabytes - Computersysteme
ab und verwahrt diese kostenfrei. |
|
Kommt der Käufer
in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem
Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer, ohne
zusätzliche schriftliche Mahnung, nach 2 Wochen den
Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen. |
|
Solange der
Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mir vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Verkäufers eine Veräußerung, Verpfändung,
Sicherheitsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die
Sicherung des Verkäufers beeinträchtigende Überlassungen des
Kaufgegenstandes sowie eine Veränderung zulässig. |
|
|
|
Gewährleistung |
|
Bei Mängeln und
Fehlern der Kaufsache, die bereits bei der Übergabe vorhanden
waren, hat der Käufer Recht auf Nachbesserung. Führen wenigstens
zwei Nachbesserungsversuche nicht zur vollen Funktionsfähigkeit
des Kaufgegenstandes, so kann der Käufer Wandlung/Minderung
geltend machen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. |
|
Der Käufer muß
Megabytes - Computersysteme
etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens binnen einer
Woche nach Kenntnis der Mängel schriftlich mitteilen. Nach Ablauf
dieser Frist ist Megabytes - Computersysteme
frei von der Gewährleistungspflicht. Kaufmännische Rügepflichten
und Fristen bleiben davon unbeendet. |
|
Bei
ungerechtfertigten Beanstandungen oder solchen, die auf
Bedienungsfehlern des Käufers oder unsachgemäßer Behandlung
beruhen, behält sich der Verkäufer vor, eine Prüfungspauschale
zu erheben.
|
|
Bei
entfernen der orangefarbenen Garantiesiegel entfällt der gesamte
Garantieanspruch.
|
|
Für die Datensicherung sind Sie selbst verantwortlich. Sichern
Sie deshalb regelmäßig Ihre persönlichen Dokumente, Briefe, etc.
auf externen Speichermedien (Diskette, CD ROM, etc.)
Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
|